Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 20 - "Oderbrück Süd II" der Stadt Braunlage
ehem. Bergstadt St. Andreasberg im Bereich Oderbrück Süd
auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte „Gasthaus Oderbrück"
Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 20 - "Oderbrück Süd II" der Stadt Braunlage ehem. Bergstadt St. Andreasberg im Bereich Oderbrück Süd auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte „Gasthaus Oderbrück"
Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunlage ehem. Bergstadt St.
Andreasberg im Bereich Oderbrück Süd II auf dem Grundstück der ehemaligen
Gaststätte „Gasthaus Oderbrück“
Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunlage, Ortsteil St. Andreasberg/Oderbrück
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunlage ehem. Bergstadt St. Andreasberg im Bereich Oderbrück Süd II auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte „Gasthaus Oderbrück“
Bebauungsplan Nr. 19 "Rehberg-Resort"
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Bebauungsplan Nr. 19 "Rehberg-Resort"
Begründung mit Stand 06/2018 § 3 (2) und 4(2) BauGB
Umweltbericht
Pläne zum Umweltbericht
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Studie zur Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Braunlage, Ortsteil Sankt Andreasberg (Landkreis Goslar) FFH-Gebiet DE 4229-303, "Bergwiesen bei St. Andreasberg"
Entwurf städtebaulicher Vertrag
Erläuterungen
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen!
Beteiligungsmöglichkeiten gibt es:
- im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- im Rahmen der Auslegung zum vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
- im Rahmen der Auslegung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB